1. EINLEITUNG

1.1. Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (weiterhin nur „AGB“) der Handelsgesellschaft regeln im Einklang mit Verordnung § 1751 Ges. Nr. 89/2012 Sb., bürgerliches Gesetzbuch (weiterhin „BGB“), die Rechte und Pflichte der Vertragsparteien entstandenen im Zusammenhang bzw. basiert auf einem abgeschlossenen Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit und einer anderen im Rahmen eigener unternehmerischen Tätigkeit bzw. selbstständiger Berufsausübung handelnden juristischen oder physischen Person (weiterhin nur „Käufer“) mittels eines E-Shops des Verkäufers. Der E-Shop wird vom Verkäufer auf der Webseite www.pilana.group mittels einer Web-Interface (weiterhin nur „Web-Interface“) betrieben.

1.2. Die AGB beziehen sich nur auf solche Fälle, wann die Person, die Absicht hat, Waren vom Verkäufer einzukaufen, eine im Rahmen eigener unternehmerischen Tätigkeit bzw. selbstständiger Berufsausübung handelnde juristische oder physische Person ist. Dem Verkäufer bleibt das Recht vorbehalten, einen Kaufvertrag mit einer Person, die beim Abschließen des Kaufvertrages nicht im Rahmen eigener unternehmerischen Tätigkeit bzw. selbstständiger Berufsausübung handelt.

1.3. Im Kaufvertrag können von den AGB abweichende Regelungen vereinbart werden. Abweichende Regelungen im Kaufvertrag werden vor den Regelungen der AGB bevorzugt. 1.4. Die AGB sind ein fester Bestandteil jedes Kaufvertrages. Der Kaufvertrag und die AGB sind in der tschechischen, englischen und deutschen Sprache gefertigt und können in der tschechischen, englischen oder deutschen Sprache abgeschlossen werden, abhängig von Kontoeinstellungen in der Web-Interface des E-Shops.

1.4. Ein weiterer fester Bestandteil der AGB sind die Anlagen. Durch Erteilung der Zustimmung mit den AGB stimmt der Käufer auch allen ihren Anlagen zu sowie erkundigt, dass er mit ihrem Inhalt bekanntgemacht wurde.

1.5. Im Falle eines Widerspruchs zwischen AGB und Reklamationsverordnung werden für den widersprechenden Teil die AGB appliziert.

1.6. Die AGB können vom Verkäufer einseitig geändert bzw. ergänzt werden. Dadurch werden die in der Gültigkeitsperiode der vorgehenden Form der AGB entstandenen Rechte und Pflichten nicht beeinträchtigt.

1.7. Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer, der dazu eine Zustimmung erteilt hat, durch elektronische Post über die Neuigkeiten im Angebot der Web-Interface des E-Shops zu informieren (sog. Newsletter). Der Verkäufer ist berechtigt, auch ohne Zustimmung des Käufers durch elektronische Post die technischen Mitteilungen bezüglich (vor allem) Änderungen der AGB und/oder der Beschwerdeordnung. Der Verkäufer ist weiterhin berechtigt, dem Käufer durch elektronische Post sog. Kundenmitteilungen gemäß Bedingungen angeführt in § 7 Abs. 3 Ges. Nr. 480/2004 Sb., über Dienstleistungen der Informationsgesellschaft, zu senden.

2. REGISTRATION UND KLIENTENKONTO

2.1. Eine Voraussetzung für Bestellungen sowie Abschließen des Kaufvertrages ist Durchführung der Registration in der Web-Interface des E-Shops, wofür die Akzeptanz der AGB notwendig ist.

2.2. Die Registration wird nur dem Käufer ermöglicht, der zur Zahlung der MwSt. registriert ist. Ist der Käufer nicht zur Zahlung der MwSt. registriert, ist die Registration und Wareneinkauf nur unter individuell vereinbarten Bedingungen möglich. Zu diesem Zweck ist der Käufer berechtigt, den Verkäufer durch elektronische Post via E-Mailadresse group@pilana.cz zu kontaktieren.

2.3. Der Zugang zum Kundenkonto wird durch Benutzername und Passwort gesichert. Der Käufer ist im Zusammenhang mit für den Zugang zum Kundenkonto notwendigen Informationen von Schweigepflicht gebunden. Die Folgen des Verstoßes gegen diese Pflicht sowie Ermöglichung der Nutzung des Benutzerkontos durch Dritte Partei werden von dem Käufer getragen.

2.4. Der Käufer nimmt an, dass sein Benutzerkonto nicht jederzeit verfügbar sein kann, wobei die Ausfallzeiten hauptsächlich durch notwendige Wartung der Hard- und Softwareausrüstung des Verkäufers oder Dritter Partei verursacht werden können.

2.5. Der Käufer erkundigt, dass die von dem Käufer im Benutzerkonto sowie bei Warenbestellung angeführten Daten nur für den Zweck der Identifikation beim Einkauf im E-Shop des Verkäufers bestimmt sind und nicht an eine Dritte Partei übergeben bzw. anders missbraucht werden.

3. BESTELLUNG, ABSCHLUSS DES KAUFVERTRAGS

Ausfüllen und Absenden der Bestellung:

3.1. Um eine Ware zu bestellen, muss der Käufer ein Bestellformular in der Web-Interface des E-Shops des Käufers ausfüllen. Im Bestellformular werden vor allem Informationen über:

a) Bestellte Ware (die bestellte Ware wird in den „Einkaufskorb“ in der Web-Interface des E-Shops gelegt)

b) Zahlungsart des Preises der Ware, Angaben zur präferierten Lieferart und deren Zahlung,

c) Informationen über mit der Lieferung der Ware verbundenen Kosten (weiterhin nur „Bestellung“).

3.2. Vor Absendung der Bestellung an den Verkäufer ist dem Käufer ermöglicht, die von ihm in die Bestellung eingetragenen Angaben zu kontrollieren und zu ändern mit Rücksicht auf die Möglichkeit des Käufers, Fehler bei Dateneingabe zu entdecken und zu korrigieren. Die Bestellung wird an den Verkäufer durch die Taste „BESTELLUNG ABSENDEN“ abgesandt. Die in der Bestellung angeführten Angaben werden von dem Verkäufer für korrekt und komplett gehalten. Trotz dieser Tatsache ist der Verkäufer immer berechtigt, von dem Käufer eine zusätzliche Bestellbestätigung zu verlangen – abhängig von dem Charakter der Bestellung. Sollten sich jegliche von dem Käufer angegebenen Angaben als falsche zeigen, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer alle dadurch verursachten Schaden zu ersetzen. Alle durch die Web-Interface abgesandten Bestellungen werden für verbindlich gehalten. Durch Absenden der Bestellung nimmt der Käufer alle Bestimmungen der AGB zum Tag der Absendung der Bestellung ohne Vorbehalt an, sowie den Preis der bestellten Ware incl. Frachtkosten, die in der Web-Interface angeführt sind.

Evidenz der Bestellung, Auftragsbestätigung, Abschluss des Kaufvertrages

3.3. Nachdem die Bestellung vom Verkäufer erhalten wird, bekommt der Käufer zu seiner elektronischen Adresse (weiterhin nur „elektronische Adresse des Käufers“) durch elektronische Post eine Nachricht, die „Evidenz der Bestellung“ gekennzeichnet wird. In dieser Nachricht wird vor allem die Identifikation des Käufers und Zusammenfassung der Bestellung angeführt. Durch Absendung der Evidenz der Bestellung kommt es nicht zum Abschluss des Kaufvertrages.

3.4. Nachdem die Bestellung von dem Verkäufer empfangen wird, wird sie intern im System des Verkäufers verarbeitet. Weiterhin wird die Bestellung von dem Verkäufer entweder bestätigt oder abgelehnt. Die Auftragsbestätigung wird von dem Verkäufer durch Absendung elektronischer Post gekennzeichnet mit „Auftragsbestätigung“ an die elektronische Adresse des Käufers. Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer vor der Absendung der Auftragsbestätigung zu kontaktieren, falls es mit Rücksicht auf die Bestellung bzw. für den Abschluss des Vertrages notwendig ist. Die Ablehnung der Bestellung wird von dem Verkäufer durch Absendung einer elektronischen Post gekennzeichnet mit „Auftragsablehnung“, in der die Identifikation des Käufers sowie der Bestellung, die abgelehnt wird, beinhaltet wird, an die elektronische Adresse des Käufers realisiert. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, eine Bestellung anzunehmen und der Käufer hat gegenüber dem Verkäufer keinen Anspruch, einen Kaufvertrag abschließen zu müssen.

3.5. Der Käufer erwirbt das Eigentumsrecht zu der Ware erst nach voller Zahlung des Kaufpreises sowie Pack- und Frachtkosten (weiterhin nur „Frachtkosten“). Die Bestimmungen des § 2119 abs. 1 BGB wird nicht angewandt.

3.6. Der Käufer übernimmt die Gefahr der Umstandsänderung im Sinne des § 1765 abs. 2 BGB.

3.7. Alle dem Käufer im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag entstandenen Kosten der Kommunikationsmittel (Internetverbindung, Telefongebühren usw.) werden von dem Käufer getragen.

Spezifische Bestellungsarten:

3.8. Der Käufer ist berechtigt, eine Bestellung einer solchen Ware zu platzieren, die zur Zeit der Bestellung nicht verfügbar (lagernd) ist. Die Information über aktuellem Lagerbestand und erwartetem Termin der Verfügbarkeit wird in einem solchen Fall bei konkreten Artikeln angeführt. Im Falle einer Bestellung solcher Ware, die aktuell nicht lagernd ist, wird der Käufer von dem Verkäufer mittels elektronischer Post bzw. Telefon kontaktiert, um die Bedingungen des Kaufvertrages für solche Ware zu vereinbaren, vor allem die angefragte Menge und ihre Verfügbarkeit sowie damit zusammenhängende Lieferzeit. Die Auftragsbestätigung wird dem Käufer erst nach beiderseitiger Bestätigung dieser Bedingungen abgesandt.

3.9. Sol die Ware in einen anderen Staat als EU-Mitgliedstaat, Bosna u. Herzegowina, Serbien, Schweiz, Türkei und Vereinigtes Königreich geliefert werden, wobei der Käufer die Transportmöglichkeit realisiert durch PILANA Group und ihre Partnergesellschaften gem. Art. 6.2 Buchst. a) der AGB wählt, wird die Auftragsbestätigung dem Käufer erst dann abgesandt, wenn der Verkäufer bei seinen Transportpartnern die Möglichkeiten und Bedingungen des Warentransports in diese Länder anfragt und der Käufer den Bedingungen und Kosten des Transports per E-Mail zustimmt.

4. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1. Die Preise der Waren bleiben für solche Zeitperiode gültig, für die sie in der Web-Interface des E-Shops angezeigt werden. Die Warenpreise in der Web-Interface bzw. in der Auftragsbestätigung werden inkl. Verpackungskosten und ohne Frachtkosten angefürht, wird nicht anders spezifiziert. Die Preise werden ohne Mehrwertsteuer („MwSt.“) und weiteren damit zusammenhängenden Gebühren angeführt.

4.2. Im E-Shop werden immer Vertragspreise, die aktuell und gültig (mit Ausnahme eines offensichtlichen Fehlers) sind. Dem Verkäufer ist das Recht auf Preisänderung vorbehalten.

MwSt. und andere Gebühren:

4.3. Gemeinsam mit dem Warenpreis ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer auch vereinbarte Frachtkosten zu bezahlen. Die Frachtkosten werden im Einklang mit Preislisten der Frachtgesellschaften bestimmt.

4.4. Ist die Tschechische Republik der Erfüllungsort, ist der Käufer verpflichtet, den Preis der Ware zzgl. aktuell geltenden Mehrwertsteuersatzes gem. Ges. Nr. 235/2004 Sb. über Mehrwertsteuer (weiterhin nur „MwStG.“) und damit zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen.

4.5. Ist der Erfüllungsort ein anderer EU-Staat (weiterhin nur „Mitgliedsstaat“)[1], hat der Käufer seinen Sitz in diesem Staat und hier zur MwSt. angemeldet ist, wird der Preis von der MwSt. befreit. Der Käufer ist dann verpflichtet, die Mehrwertsteuer im Rahmen der latenten Steuerpflicht zu deklarieren und abzuführen.

4.6. Ist der Erfüllungsort ein anderer Staat (weiterhin nur „Drittes Land“), in dem der Käufer seinen Sitz hat und hier zur MwSt. angemeldet ist, wird der Preis von der MwSt. befreit. Der Käufer ist jedoch verpflichtet, die MwSt. in seinem Land beim Überschreiten der Staatsgrenze gemäß den lokalen Rechtsvorschriften zu deklarieren und abzuführen.

4.7. Der Käufer ist verpflichtet, den Ausfuhr der Waren aus dem EU-Gebiet gem. § 66 MwStGes. nachzuweisen[2].

4.8. Die beim Warenexport außerhalb der Tschechischen Republik für den Kauf der Waren und deren Lieferung an den Erfüllungsort entstehenden zusätzliche Zahlungen, Zollgebühren, lokale Steuern (z. B. lokale MwSt., Einfuhrzölle usw.) werden ausschließlich von dem Käufer bezahlt und, falls notwendig, ist der Käufer für ihre Zahlung und Erklärung gegenüber den zuständigen Behörden voll verantwortlich.

4.9. Der Verkäufer ist ein MwSt.-Zahler (ist zur Zahlung der MwSt. registriert).

Zahlungsarten:

4.10. Der Warenpreis und Frachtkosten können gemäß Kaufvertrag von dem Käufer an den Verkäufer durch folgende Mittel bezahlt werden:

a) Vorauszahlung durch Banküberweisung zum Bankkonto des Verkäufers. In solchem Falle ist der Käufer verpflichtet, die Zuschreibung der ganzen Summe (Einkaufspreis inkl. Frachtkosten und evtl. Zusatzgebühren) spätestens bis 7 (sieben) Arbeitstagen seit Auftragsbestätigung auf das Konto des Verkäufers zu sichern. In anderem Falle ist der Verkäufer verpflichtet, die Bestellung des Käufers zu stornieren mit Rücksicht auf Auswirkungen des Rücktritts vom Vertrag, worüber der Käufer durch elektronische Post an die E-Mail-Adresse des Käufers informiert wird.

b) Debit- oder Kreditkarte (MasterCard, Visa, Visa, Maestro, American Express, Apple Pay, Google Pay, Union Pay).

c) Banküberweisung zum Bankkonto des Verkäufers. Dem Verkäufer wird das Recht vorbehalten, diese Zahlungsmethode nur den Käufern zu ermöglichen, mit denen schon in der Vergangenheit kooperiert wurde und ihre Zahlungsmoral überprüft wurde bzw. den Käufern, die bei einer Exportversicherungsgesellschaft des Verkäufers eine gültige Versicherung vereinbart haben. In solchem Falle ist der Käufer verpflichtet, die Zuschreibung der ganzen Summe (Einkaufspreis inkl. Frachtkosten und evtl. Zusatzgebühren) spätestens am Tag der Fälligkeit auf das Konto des Verkäufers zu sichern.

Zahlungsfälligkeit des Warenpreises und ihre Erfüllung

4.11. Die Zahlungsfälligkeit wird in der Auftragsbestätigung und in dem ausgestellten Steuerbeleg angeführt.

4.12. Als Zahlung versteht sich Aufnahme der entsprechenden Summe zum Bankkonto des Verkäufers unter entsprechendem Variablensymbol, der von dem Verkäufer in der Auftragsbestätigung angeführt wird.

4.13. Basiert auf dem Kaufvertrage erstellt der Verkäufer dem Käufer einen Steuerbeleg für die Zahlung – eine Rechnung in elektronischer Form, die im PDF-Format an die E-Mailadresse des Käufers abgesandt wird. Die Liste aller Rechnungen ist auch im Web-Interface unter „Mein Konto – Belege zum Herunterladen“ zu finden.

[1] Als EU-Mitgliedsstaat versteht sich Gebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union mit der Ausnahme von solchen Gebieten, auf die sich Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) sowie Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht beziehen.
[2] d. h. durch Entscheidung des Zollamtes, bei dem die Ausfuhr der Waren aus dem EU-Gebiet realisiert wurde, Überlassung zum Zollverfahren der Ausfuhr, der passiven Veredelung, des externen Transits oder der Wiederausfuhr oder durch andere Nachweise

5. EXPEDITIONSFRISTEN

5.1. Ist es nicht in der Beschreibung der bestellten Ware anders angeführt, wird jegliche lagernde Ware spätestens am 3. (dritten) Arbeitstag nach der Auftragsbestätigung expediert (in Transport übergeben). Der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer durch ein Benutzerkonto in der Web-Interface (mit Kennzeichnung „Vorauszahlung“) bzw. durch elektronische Post aufzufordern, den Preis vor der Übergabe der Waren in die Expedition zu bezahlen. In solchem Falle wird die Ware spätestens am 3. (dritten) Arbeitstag nach Bezahlung des Preises und Frachtkosten expediert.

5.2. Dem Verkäufer ist das Recht auf Verlängerung der Expeditionsfrist vorbehalten, soll die Ware nicht momentan lagernd sein bzw. unter anderen unberechenbaren Umständen.

5.3. Die Waren werden von dem Verkäufer mit originalen Frachtdokumenten expediert.

Verpackung der Waren:

5.4. Ist nicht in konkretem Fall bzw. im Web-Interface anders angeführt oder individuell vereinbart, werden die Waren vom Verkäufer in hölzerne, fumigierte Kisten und Paletten verpackt. Vor der Einlage in die Kisten werden die Waren mit anti-korrosiver Anstrich beschichtet und in Papier verpackt. Dieses Verfahren wird nicht im Falle der Hobelmesser durchgeführt, die in Kunststo􀆯verpackungen statt Papierverpackungen verpackt werden. Die Waren sind standardmäßig mit dem Logo des Verkäufers und dem Seriennummer gekennzeichnet, die die Identifikation der Waren ermöglichen.

6. FRACHT UND WARENLIEFERUNG

6.1. Als Lieferadresse wird die Adresse verstanden, die von dem Käufer im Bestellformular angeführt wird. Wird die Lieferadresse nicht angeführt, ist der Käufer damit einverstanden, dass als Lieferadresse die angeführte Rechnungsadresse verwendet wird.

6.2. Wird nicht in diesem bzw. anderem Artikel der AGB anders angeführt, werden für Expedition, Fracht und Warenlieferung die INCOTERMS 2020 angewandt.

Art der Warenlieferung, wiederholte Zulieferung und entschätzte Lieferzeit:

6.3. Transport und Lieferung der Waren können in folgende Art und Weise durchgeführt werden:

a) durch PILANA Group a.s. bzw. ihrer Vertragspartner oder

b) durch Eigentransport des Käufers.

6.4. Ist es aus jeglichem Grund an der Seite des Käufers notwendig, die Waren wiederholt zuzuliefern bzw. durch andere als in der Bestellung angegebene Art und Weise zu liefern, ist der Käufer verpflichtet, alle damit verbundenen Kosten zu tragen.

6.5. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Lieferung in passender Verpackung mit Rücksicht auf die Fracht (Straßen- Flug- bzw. Seefracht).

6.6. Im Falle des durch PILANA Group a.s. realisierten Transports werden die folgenden Lieferfristen appliziert:

a) 3 (drei) Arbeitstage seit Expedition der Waren im Falle einer Lieferung binnen Tschechischer Republik,

b) 5-10 (fünf bis zehn) Arbeitstage seit Expedition im Falle einer Lieferung in EUMitgliedsstaaten, Bosna u. Herzegowina, Montenegro, Island, Liechtenstein, Nordmakedonien, Moldawien, Monako, Norwegen, San Marino, Serbien, die Schweiz und die Türkei,

c) Im Falle einer Lieferung in Dritte Länder wird die Lieferfrist dem Käufer durch elektronische Post bzw. telefonisch spezifiziert.

6.7. Wählt sich der Käufer die Möglichkeit aus, die Fracht und Warenlieferung durch eigene Mittel zu realisieren, wird er von dem Verkäufer durch elektronische Adresse bekanntgemacht, dass die Waren bereit zum Abholen sind. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren spätestens bis 10 (zehn) Tage seit Absendung der Notifikation via elektronische Post zu übernehmen. Wird von dem Käufer ein Transportmittel verwendet, werden die Waren von dem Verkäufer aufgeladen, falls das die Art der gekauften Waren und des Transportmittels ermöglichen. Das Schadenrisiko wird in solchem Falle von dem Käufer getragen.

Verantwortung und Ansprüche im Rahmen der Fracht:

6.8. Der Verkäufer hält keine Verantwortung für Beschädigung der Waren im Rahmen der Fracht bzw. Nichteinhaltung der Lieferfrist.

6.9. Wird die Sendung aus jeglichem Grund an der Seite des Käufers als nicht zugestellt an den Verkäufer zurückgesandt, ist der Verkäufer berechtigt, von dem Käufer einen Ersatz dadurch entstandenen Kosten zu verlangen.

6.10. Wird von dem Käufer eine wiederholte Absendung der Sendung verlangt, ist der Käufer verpflichtet, die Manipulations- und Frachtkosten zu dem Warenpreis extra zu bezahlen.

6.11. Seit Übergabe der Sendung in Transport wird das Schadenrisiko von dem Käufer getragen.

7. RÜCKTRITT VOM KAUFVERTRAG

7.1. Der Käufer ist berechtigt, von dem Kaufvertrag nur in solchem Falle rückzutreten, wenn es durch die AGB bzw. Reklamationsverordnung ermöglicht ist, und nur auf solcher Weise und unter solchen Bedingungen, die durch AGB und/oder Reklamationsverordnung bestimmt sind.

7.2. Der Käufer ist berechtigt nur in dem Falle von dem Kaufvertrag rückzutreten, wenn die Bestellung in der Web-Interface noch verarbeitet wird („Bestellung wird verarbeitet“). Nach dieser Phase ist es nicht mehr zugelassen, vom Kaufvertrag rückzutreten, weil sie zur Vorbereitung der Expedition oder direkt in die Expedition übergeben wurde. Der Käufer ist verpflichtet, den Rücktritt vom Kaufvertrag schriftlich zu realisieren, und zwar durch elektronische Post an die E-Mailadresse des Verkäufers group@pilana.cz sowie an die E-Mailadresse des Geschäftsvertreters, dessen Kontaktangaben in der Auftragsbestätigung angeführt sind.

7.3. Der Verkäufer wird binnen 3 (drei) Arbeitstagen eine schriftliche Bestätigung des Rücktritts vom Kaufvertrag an die E-Mailadresse des Käufers absenden. Die Bedingungen des Rücktritts werden zur Zeit der Absendung dieser Bestätigung an den Käufer gültig.

7.4. Ist der Rücktritt vom Kaufvertrag nicht mehr möglich, wird der Käufer vom Verkäufer auf diese Tatsache durch elektronische Post aufmerksam gemacht. Der Rücktritt des Käufers vom Kaufvertrag wird in solchem Falle keine rechtlichen Wirkungen haben.

7.5. Wurde die Bestellung schon bezahlt, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer den bezahlten Warenpreis binnen 14 (vierzehn) Arbeitstagen seit Inkrafttreten des Rücktritts vom Kaufvertrag zurückzuerstatten. Weist der Verkäufer inzwischen jegliche mit dem Abschluss des Kaufvertrages zusammenstehende Kosten aus, die aus objektiven Gründen, die vom Willen des Verkäufers unabhängig sind, nicht erstattet werden können, an die sie gezahlt wurden, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, den diesen zusätzlichen Kosten entsprechenden Betrag an den Käufer zurückzuerstatten. Für die Rückzahlung verwendet der Verkäufer dasselbe Zahlungsmittel, das der Käufer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, im Einzelfall wurde etwas anderes vereinbart.

8. RECHTE UND PFLICHTEN AUS FEHLERHAFTER LEISTUNG, GARANTIE

8.1. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bezüglich Rechte aus fehlerhafter Leistung werden durch entsprechende rechtliche Vorschriften geregelt (vor allem durch Vorschriften gem. § 1914 bis1925, § 2099 bis 2117 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

8.2. Der Verkäufer trägt keine Verantwortung für Warenmängel, sollte von dem Käufer eine offensichtlich beschädigte Lieferung übernommen werden.

8.3. Die Waren werden von dem Käufer schnellstmöglich nach der Übernahme inspiziert inklusive ihrer Eigenschaften und Menge. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer evtl. bei der Inspektion der Ware entdeckte offensichtliche Fehler unverzüglich zu berichten, spätestens bis 10 (zehn) Arbeitstage vom Tag der Warenübernahme. Andersfalls stehen dem Käufer keine Rechte aus mangelhafter Leistung zu.

8.4. Für jeden Artikel wird vom Verkäufer eine Garantie der Qualität geleistet. Die Garantie wird für die in der Reklamationsverordnung angeführte Zeitperiode dauern, sonst ist sie für 24 Monaten seit Übernahme der Ware vom Käufer gültig. Der Umfang und Bedingungen der Garantie werden in Reklamationsverordnung des Verkäufers angeführt, die eine feste und untrennbare Anlage dieser AGB sind.

9. STREITBEILEGUNG

9.1. Alle Streite zwischen dem Verkäufer und dem Käufer sollen vor allem auf friedlicher Art und Weise gelöste werden.

9.2. Wird eine friedliche Lösung nicht möglich, werden alle Streite zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ausschließlich vor ein Gericht in der Tschechischen Republik gebracht und laut geltender Rechtsverordnung der Tschechischen Republik gelöst, ohne Rücksicht auf Erfüllungsort der Ware bzw. Sitz des Käufers.

10. SCHUTZ DER PERSONENBEZOGENEN DATEN

10.1. Die personenbezogenen Daten des Käufers als ein Bestandteil des Kaufvertrages sind für Erfüllung dieses Vertrages obligatorisch (vor allem für Verarbeitung der Bestellung, Lieferung der bestellten Waren, Kopplung der Zahlungen und Lösung einer Reklamation). Die personenbezogenen Daten des Käufers werden von dem Verkäufer nur im notwendigen Rahmen für Erfüllung dieses Zweckes verarbeitet. Die personenbezogenen Daten des Käufers werden von dem Verkäufer aus dem rechtlichen Titel der Erfüllung der aus dem Kaufvertrag bzw. durch gültige Rechtvorschriften entstehenden Rechte verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden von dem Verkäufer für die Zeitperiode der Existenz dieses Geschäftsverhältnisses (bis zum Ablauf der gesetzlichen Anspruchsfrist) und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für eine Verjährungsfrist von 3 Jahren bei Gefahr von Rechtsansprüchen, verlängert um ein Kalenderjahr. Dies gilt auch wenn die anwendbaren Rechtsvorschriften keine längere Aufbewahrungsfrist für personenbezogene Daten vorsehen (z. B. Ges. Nr. 563/1991 Sb. über Rechnungswesen, Ges. Nr. 499/2004 Sb. über Archivierung und Dateidienst usw.). Der Verkäufer erklärt, dass die personenbezogenen Daten des Käufers nach Ende des Zwecks ihrer Verarbeitung gelöscht werden.

10.2. Der Verkäufer ist verpflichtet, die personenbezogenen Daten im Einklang mit geltenden Rechtsvorschriften, die den Schutz und Verarbeitung personenbezogener Daten regeln, zu verarbeiten. Weitere Informationen über Rechte der Käufer als Subjekten sowie zur Verarbeitung personenbezogener Daten und dazu, wie der Verkäufer personenbezogene Daten verarbeitet, schützt und an Dritte Parteien weitergibt, finden Sie in im Dokument „Datenschutz- Bedingungen“, das einen integralen Bestandteil der AGB bilden.

10.3. Im Falle eines Widerspruchs zwischen AGB und den Datenschutz-Bedingungen werden die Angaben der AGB verwendet.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1. Der Verkäufer ist berechtigt, diese AGB jederzeit einseitig zu ändern. Die Änderung der AGB wird zum 15. Tag nach ihrer Verö􀆯entlichung auf den Webseiten des Verkäufers gültig, wenn nicht anders vereinbart.

11.2. Wird in der AGB oder in Reklamationsverordnung nicht anders angeführt, werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien durch entsprechende Regelungen des Ges. No. 89/2012 Sb., Bürgerlichen Gesetzbuches, in der gültigen Fassung. Soll bei einem auf dem Kaufvertrag basierten Business-Verhältnis ein internationales Subjekt tätig sein, wird vereinbart, dass dieses Verhältnis ausschließlich vom tschechischen Recht geregelt wird. Der Vertrag Vereinigter Nationen über Verträgen zum internationalen Kauf der Waren (CISG) wird nicht angewandt.

11.3. Der Kaufvertrag inkl. AGB wird von dem Verkäufer in elektronischer Form archiviert.

11.4. Alle Änderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form zu realisieren.

11.5. Die AGB treten zu 01.05.2025 in Kraft.

Anlagen und untrennbare Bestandteile der AGB

1. Reklamationsverordnung des Verkäufers
2. Datenschutz-Bedingungen

REKLAMATIONSVERORDNUNG

der Handelsgesellschaft

PILANA Group a.s.

mit dem Sitz Nádražní 804, 768 24 Hulín, Tschechien

Id. Nr: 04161076, Ust. Id.-Nr: CZ04161076

eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht in Brünn, Abt. B, Einl. 7323

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Dieses Reklamationsverordnung wurde gem. Ges. Nr. 89/2012 Sb., bürgerliches Gesetzbuch, i.d.g.F. ausgearbeitet (weiterhin nur „Bürgerliches Gesetzbuch“), und bezieht sich auf Waren (weiterhin nur „Waren“), bei denen die Rechte des Käufers aus mangelhafter Leistung innerhalb der Frist für die Ausübung von Rechten aus mangelhafter Leistung ausgeübt werden (weiterhin nur „Reklamation“).

1.2. Als Verkäufer versteht sich die Gesellschaft PILANA Group a.s., mit dem Sitz Nádražní 804, 768 24 Hulín, Tschechien (weiterhin nur „Verkäufer“). Der Verkäufer handelt bei Abschließen und Erfüllung eines Kaufvertrages im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit bzw. selbstständiger Ausübung seines Berufs.

1.3. Der Käufer ist ein Subjekt, der mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag abgeschlossen hat. Als Käufer versteht sich eine juristische bzw. physische Person, die im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit bzw. selbstständiger Ausübung seines Berufs handelt (weiterhin nur „Käufer“).

1.4. Die Reklamationsverordnung ist ein fester und untrennbarer Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (weiterhin nur „AGB“) sowie eines zwischen dem Käufer und Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrages.

1.5. Die Reklamationsverordnung regelt das Verfahren bei Ausübung der Ansprüche aus der Haftung für Warenqualität und aus Mängeln der vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Ware sowie die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Die Reklamationsverordnung regelt das Vorgehen des Verkäufers im Falle eines Haftungsanspruchs bezüglich Warenqualität.

1.6. Beim Abschließen des Kaufvertrages stimmt der Käufer den AGB und dieser Reklamationsverordnung zu und erklärt, mit ihnen bekanntgemacht zu sein.

1.7. Als Reklamation versteht sich Ausübung des Rechtes des Käufers aus der Haftung für Produktmängel, die vom Käufer schriftlich oder per elektronische Post an den Verkäufer gesandt wird und die die Identifizierung des Käufers, der Ware, eine Beschreibung des Mangels und seiner Erscheinungsformen enthält.

2. UNTERSUCHUNGSPFLICHT DES KÄUFERS

2.1. Der Käufer ist verpflichtet, eine Kontrolle der Waren durchzuführen, d.h. die Waren zu untersuchen, ihre Eigenschaften zu überprüfen sowie die Menge und Vollständigkeit des Zubehörs zu kontrollieren.

2.2. Der Käufer wird die Waren schnellstmöglich nach ihrer Übernahme untersuchen und ihre Eigenschaften sowie Menge kontrollieren. Die o􀆯ensichtlichen Mängel, die von dem Käufer bei der Untersuchung identifiziert werden, müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens bis 10 (zehn) Arbeitstage seit Warenübernahme gemeldet werden. Andersfalls werden die Rechtsansprüche des Käufers nicht berücksichtigt. Eine o􀆯ensichtliche Beschädigung der Verpackung, der Sendung bzw. der Waren bei der Warenübernahme muss von dem Käufer unverzüglich dem Verkäufer mitgeteilt und in die Transportliste eingetragen werden, evtl. muss ein Reklamationsprotokoll ausgefüllt werden.

2.3. Wird die Ware direkt vom Käufer abgeholt bzw. ein eigener Transport der Waren realisiert, ist der Käufer verpflichtet, die Ware und deren Zubehör bereits bei Übernahme der Ware vom Verkäufer zu untersuchen; Ist dies nicht möglich, soll die Untersuchung unverzüglich nach Übernahme der Waren durchgeführt werden. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf einem Lieferschein die Warenübernahme schriftlich zu bestätigen.

2.4. Durch Warenübernahme erklärt der Käufer, keine offensichtliche Beschädigung der Waren sowie deren Verpackung zu identifizieren. Im Falle einer nachträglichen Reklamation der bei dieser Untersuchung erkennbaren Mängeln (z. B. fehlendes Zubehör, Beschädigung der Verpackung usw.) muss der Käufer für eine erfolgreiche Reklamation eindeutig und überzeugend nachweisen, dass die Ware diese Mängel bereits zum Zeitpunkt der Übernahme auswies.

3. MÄNGEL- UND GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE

3.1. Mängel bei der Übernahme. Der Verkäufer ist gegenüber dem Käufer dafür verantwortlich, dass die Ware bei der Übernahme keine Mängel ausweist, d.h.:

a) Die Waren haben solche Eigenschaften, die von dem Verkäufer beschrieben und von dem Käufer erwartet wurden,

b) Die Waren sind zu dem Zweck, der für Ihre Nutzung von dem Verkäufer angeführt bzw. normalerweise verwendet ist, passend,

c) Die Waren haben entsprechende Menge, Maße und Gewicht,

d) Die Waren entsprechen den Rechtsvorschriften,

e) Alle zur Nutzung der Waren notwendigen Dokumente sind vollständig und

f) Die Waren weisen keine rechtlichen Mängel im Sinne § 1920 des Bürgerlichen Gesetzbuches aus.

3.2. Die angeführte Verantwortlichkeit für die Mängel bei der Warenübernahme wird nicht bei den Waren, die wegen eines Mangels für einen niedrigerer Preis verkauft wurden, für gebrauchte Waren wegen eines dem Gebrauchs- oder Abnutzungsgrad der Ware entsprechenden Mangels usw. appliziert.

3.3. Der Verkäufer verpflichtet sich, dass die Ware zu der ganzen Garantiefrist für die Nutzung zum vereinbarten Zweck bescha􀆯en sein wird sowie ihre Eigenschaften behalten wird. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht wird als „Garantiemangel“ betrachtet. Kommt bei den Waren in der Garantiefrist ein Mangel vor, verfügt der Käufer über die mit der Garantie verbundenen Rechten, und zwar unter in dieser Reklamationsverordnung sowie in AGB angeführten Bedingungen.

3.4. Die Garantie wird dem Käufer nur unter folgenden Umständen gewährt:

a) In der ganzen Garantiefrist wird von keiner Person, die dazu vom Verkäufer befugt ist, in die Waren eingegri􀆯en (z. B. durch Änderungen bzw. Reparaturen),

b) Die Waren werden von dem Käufer nur zweckgemäß verwendet und weiterhin

c) wird die Instandhaltung der Waren gesichert.

3.5. Die Garantiefrist beträgt 24 Monaten. Die Garantiefrist beginnt mit der Übernahme der Waren durch den Käufer. Wurden die Waren an den Käufer abgesandt, beginnt die Garantiefrist mit dem Tag der Zustellung der Waren zum Erfüllungsort.

3.6. Die Garantie bezieht sich vor allem nicht an:

a) Mängel, aufgrund deren ein niedrigerer Preis vereinbart wurde,

b) Verschleiß der Waren durch Standardnutzung.

3.7. Der Käufer verfügt über kein Recht, soll ein Mangel von ihm verursacht werden bzw. wusste er noch vor der Übernahme der Waren, dass es einen Mangel gibt.

3.8. Der Käufer verfügt über kein Gewährleistungsrecht, wenn der Mangel durch ein äußeres Ereignis nach der Warenübernahme verursacht wurde bzw. der Mangel vom Käufer selbst verursacht wurde. Der Käufer verfügt auch über kein Recht, soll er seiner Verpflichtung zur Untersuchung der Waren bei Lieferung nicht nachkommen – es wird daraus ausgegangen, dass die Waren in gutem Zustand geliefert wurden, und zur Beschädigung kam es erst nach der Übergabe der Waren.

3.9. Ansprüche aus Sachmängeln: Handelt es sich um Sachmängel, hat der Käufer Anspruch an:

a) Abschaffung der Mängel durch Lieferung neuer Waren ohne Mängel bzw. durch Lieferung fehlender Waren oder Zubehör,

b) Abschaffung der Mängel durch Reparaturen, c) angemessenen Preisnachlass oder

d) Rücktritt vom Kaufvertrag.

3.10. Ansprüche aus geringfügigen Mängeln: Handelt es sich um geringfügige Mängel (Mängel bei der Übernahme), hat der Käufer Anspruch an Abschaffung des Mangels oder einen angemessenen Preisnachlass.

3.11. Ansprüche aus Garantiemängeln: Kommt an der Ware ein Garantiemangel vor, hat der Käufer Anspruch an:

a) Kostenlose Abschaffung des Mangels, ist der Mangel abschaffbar,

b) Eine Lieferung neuer Waren bzw. deren Teile, ist der Mängel abschaffbar und der Käufer die Waren trotzdem nicht zweckmäßig benutzen kann,

c) Eine Lieferung neuer Waren, ist der Mangel nicht abschaffbar; betrifft der Mangel nur einen Teil der Waren, hat der Käufer Anspruch an Ersatz dieses Teiles. Der Käufer ist berechtigt, statt oben angeführten Ansprüche einen angemessenen Preisnachlass zu beanspruchen,

d) Einen Rücktritt vom Kaufvertrag im Falle eines nicht abschaffbaren Mangels, aufgrund deren die Waren nicht zweckmäßig verwendet können.

3.12. Die Nichteinhaltung jeglicher im vorherigen Punkt genannten Bedingung führt zum ersatzlosen Verlust der Garantie. Bei Zweifel ist der Käufer verpflichtet nachzuweisen, dass er die Ware zweckgemäß benutzt hat und dadurch einen Anspruch an die Garantie hat.

4. AUSÜBUNG DER ANSPRÜCHE AUS MÄNGEL UND GARANTIE

4.1. Gibt es bei der Übernahme Mängel an den Waren, gehören dem Käufer die in dieser Reklamationsverordnung angeführten Rechte.

4.2. Für eine erfolgreiche Ausübung der Rechte des Käufers ist notwendig, dass der Verkäufer von dem Käufer über alle Mängel der Waren benachrichtigt wird (Reklamation) und zwar auf solcher Weise und in solchen Fristen, die in dieser Reklamationsverordnung angeführt sind.

4.3. Der Käufer ist bei einer Reklamation verpflichtet, mittels eines Steuerbelegs zu beweisen, dass die Ware von dem Verkäufer gekauft wurde.

4.4. Pflichten bei Mangelmeldung: Die Benachrichtigung über entdeckte Mängel der Waren muss in einer schriftlichen form realisiert werden, entweder durch einen Brief oder elektronische Post. Sie muss vor allem die Identifikation der Ware beinhalten (Nummer der Bestellung, Rechnung, exakte Spezifikation der Ware), weiterhin die Menge der reklamierten Waren, Beschreibung der Mängel bzw. ihrer Auswirkungen und die angeforderte Lösung der Reklamation (weiterhin nur „schriftliche Benachrichtigung“). Die Benachrichtigung kann auch durch Web- Interface des E-Shops realisiert werden.

4.5. Soll die Reklamation durch die Web-Interface realisiert werden, ist der Käufer verpflichtet, dieselben Angaben wie bei der schriftlichen Benachrichtigung in die entsprechenden Textfelder auszufüllen und durch die in der „Liste der Bestellungen / Anfragen“ angeführte Taste „Reklamation“ an den Verkäufer abzusenden. Der Käufer wird nachfolgend über das ganze Verfahren durch elektronische Post informiert.

4.6. Eine schriftliche Benachrichtigung gem. Art. 4.4 der Reklamationsverordnung kann durch elektronische Post an die E-Mailadresse des Verkäufers oder seines Vertreters, die im Steuerdokument bzw. der Auftragsbestätigung angeführt wird. Der Käufer ist berechtigt, zwecks schriftlicher Benachrichtigung auch eigenes Formular / Reklamationsliste zu verwenden. Eine schriftliche Benachrichtigung muss immer alle in der Art. 4.4. der Reklamationsverordnung angeführten Angaben beinhalten, andernfalls kann die Reklamation von dem Verkäufer für unberechtigt gehalten. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf Anforderung alle ergänzenden, ihm bekannten Informationen zu übergeben

4.7. Die Benachrichtigungen wegen Mängel und Ansprüche können auch an folgende Adresse abgesandt werden:

PILANA Group a.s.
Nádražní 804, 768 24 Hulín, Česká republika
E-mail: group@pilana.cz

4.8. Verlust einiger Ansprüche. Teilt der Käufer dem Verkäufer bei der Reklamation nicht, welche Rechte er gewählt hat, hat er nur einen Anspruch an angemessenen Preisnachlass, entscheidet der Verkäufer eher nicht über Abscha􀆯ung des Mangels.

4.9. Beschränkung der Ansprüche. Der Käufer ist nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung einer neuen Sache zu verlangen, wenn die Sache nicht in dem Zustand zurückgegeben werden kann, in dem sie erhalten wurde. Dies gilt nicht, wenn die ungewollte Zustandsveränderung auf einen Mangel der Sache zurückzuführen ist, die von dem Käufer nicht verursacht wurde.

4.10. Reklamationsfristen. Alle Mängel – Sachmängel, geringfügige Mängel sowie Garantiemängel – sind dem Verkäufer unverzüglich zu melden, nachdem sie von dem Käufer bei einer Untersuchung bzw. zweckmäßigen Nutzung der Waren entdeckt werden. Verborgene Mängel, die bei der Übernahme nicht entdeckt werden konnten, sind spätesten bis 2 (zwei) Tage seit Warenübernahme zu melden. Garantiemängel sind spätestens bis Ende der Garantiefrist zu melden. Der Verkäufer erklärt, dass als „unverzüglich“ wird die Frist von 5 (fünf) Arbeitstagen betrachtet.

4.11. Nichtrechtzeitige Reklamation. Werden die Mängel von dem Käufer nicht rechtzeitig gemeldet, verliert der Käufer das Recht, von dem Kaufvertrag zurückzutreten. Die Reklamation kann dann für unberechtigt gem. § 2112 des Bürgerlichen Gesetzbuches gehalten.

4.12. Wird bei den Waren ein Mangel auftreten, ist der Käufer verpflichtet, keine Manipulation mit den Waren durchzuführen und dem Verkäufer eine Inspektion der Waren durchzuführen. Zu diesem Zweck ist der Käufer verpflichtet, die Waren zu übergeben oder dem Verkäufer zugänglich zu machen.

4.13. Zusendung der Waren zur Reklamation. Werden die Waren von dem Käufer mit einer Transportgesellschaft gesendet, sollten sie in passendes Verpackungsmaterial verpackt sein, um den Waren genügend Schutz beim Transport zu gewährleisten und ihre Beschädigung zu vermeiden. Bei Zerbrechlichen Waren soll die Sendung mit passenden Symbolen versorgt werden. Die Sendung muss die reklamierten Waren inkl. kompletten Zubehör, Identifikation der Reklamation und des Käufers beinhalten. Wir empfehlen, eine Kopie des Reklamationsprotokolls und eines Steuerdokuments mit korrekten Kontaktangaben des Käufers zu addieren.

4.14. Soll es nicht möglich sein, die reklamierten Waren an den Verkäufer abzusenden, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer bzw. den von ihm befugten Personen den Zugang zum Ort, wo die reklamierten Waren platziert ist, ermöglichen.

4.15. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer bei Abschaffung der Mängel möglichst behilflich zu sein.

4.16. Werden die Pflichte des Käufers nicht erfüllt, wird die Reklamation vom Verkäufer für unberechtigt gehalten.

5. UNBERECHTIGTE REKLAMATIONEN

5.1. Die Garantie bezieht sich nicht an Mängel, die entstehen:

a) Durch Abnutzung;

b) Durch Missbrauch oder fehlerhafte Lagerung der Waren;

c) Durch unberechtigte Manipulation, Installation, Behandlung oder Bedienung; darunter versteht sich auch Kennzeichnung der Teile der Waren mit unlöschbaren Farben;

d) Durch Benutzung, Lagerung bzw. Platzierung der Waren in unpassende Bedingungen (Temperatur, Nasse, Staub usw.);

e) Durch unpassende Instandhaltung oder deren Vernachlässigung bei den Waren bzw. Maschinen, in die die Waren eingebaut werden;

f) Durch höhere Kraft oder inkorrekte Manipulation;

g) Durch Handeln oder Unterlassung einer Dritten Person bzw. des Käufers;

h) Durch Nutzung der Waren in anderer als zweckgemäßen Weise

i) Durch den Käufer selbst,

j) Durch mechanische oder Chemische Beschädigung.

5.2. Ale im Zusammenhang mit unberechtigten Reklamationen entstehenden Kosten sind dem Verkäufer von dem Käufer völlig zu erstatten.

5.3. Bei berechtigter Reklamation hat der Käufer Anspruch an Ersatz der zweckdienlichen Kosten, die im Zusammenhang mit Ausübung seiner Rechte entstanden sind. Der Käufer ist verpflichtet, die Zweckmäßigkeit der entstandenen Kosten nachzuweisen. Der Käufer ist verpflichtet, spätestens bis einen Monat nach der Reklamation den Anspruch auf Ersatz Kosten zu erheben; andernfalls verliert er sein Recht dazu.

6. FRIST FÜR VERARBEITUNG DER REKLAMATION

6.1. Die Reklamation wird unverzüglich verarbeitet, spätestens bis 30 Tage seit dem ordnungsgemäßen Anspruch des Käufers, d. h. Benachrichtigung über Produktmängeln gemäß diesem Reklamationsverfahren. Die Frist für die Verarbeitung der Reklamation wird ab dem Tag der Zustellung der Reklamation an den Verkäufer bis zum Tag der Verarbeitung der Reklamation berechnet.

6.2. Die Berechtigung jeder Reklamation wird von einem Sachbearbeiter des Verkäufers beurteilt, der nachfolgend über Akzeptanz oder Ablehnung der Reklamation entscheidet.

7. ABLEHNUNG DER REKLAMATION

7.1. Der Verkäufer ist berechtigt, die Reklamation der Ware abzulehnen, sollen die Waren bzw. ihre Teile unangemessen verschmutzt sein.

7.2. Der Verkäufer ist berechtigt, die Reklamation der Ware auch in dem Falle abzulehnen, wenn die Ware nicht im Einklang mit geltenden hygienischen Vorschriften übergeben wird.

8. VERARBEITUNG DER REKLAMATION

8.1. Über Verarbeitung der Reklamation wird der Käufer von dem Verkäufer schriftlich benachrichtigt.

8.2. Wird die Reklamation für berechtigt gehalten, wird dem Käufer abhängig von der Art der Verarbeitung der Reklamation in seinem Konto in der Web-Interface unter „Dokumente“ eine Gutschrift zugänglich gemacht. Informationen über Verarbeitung der Reklamation, Bestätigung der durchgeführten Reparation oder über Reklamationsfrist werden dem Käufer durch elektronische Post abgesandt. Soll die Reklamation als unberechtigt gehalten, wird der Käufer über diese Tatsache durch elektronische Post informiert.

8.3. Wurden die Waren durch eine Transportgesellschaft abgesandt, werden nach der Verarbeitung der Reklamation die Waren zurück zum Erfüllungsort gem. Kaufvertrag abgesandt.

8.4. Wird die reklamierte Ware von dem Käufer innerhalb 4 (vier) Monaten nach Ablauf der Reparaturfrist nicht abgeholt, ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Lagergebühr von 10 (zehn) Euro für jeden abgelaufenen Tag zu zahlen.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1. Diese Reklamationsverordnung wird zu 01.05.2025 in Kraft treten. Zu diesem Datum werden alle vorherigen Versionen ungültig gemacht.

9.2. Alle Änderungen sind vorbehalten.

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